Brandschutz- Bauteilekomponenten bei Türen.Um ein Brandschutzzertifikat für Türen zu erlangen, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Nur von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherung (VKF) zertifizierte und zugelassene Brandschutztüren sind anerkannt und müssen u.a. einen Feuerwiderstand für eine bestimmte Zeit erfüllen. Reichmuth & Rüegg AG ist spezialisiert auf die Massanfertigung von brandschutzgeprüften Türen und Toren. BrandschutztüreFeuerwiderstand und Rauchdichtheit nach EN 16034Die Vorschriften der VKF legen die Anforderungen an den Brandschutz im Hochbau fest. An Türen zwischen Brandabschnitten ist die Feuerwiderstandsklasse EI230 oder EI260 Bedingung. Türen haben die Rauchdichtheit S200 zu erfüllen. Dabei bezeichnet die Rauchdichtheit (S) die Fähigkeit eines Bauteils, den Übertritt von Rauch von einer Seite der Tür auf die andere Seite zu verhindern oder reduzieren. Für Aussentüren nach SN EN 14351-1 gilt ab 1.11.2019Auf Grundlage des Bauproduktegesetzes und der Türennormen SN EN 14351-1, SN EN 14351-2 und SN EN 16034 sind für diese Merkmale eine Konformitätsbewertung im System 1 zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gefordert. Hersteller von Brandschutztüren dürfen geprüfte Produkte in Verkehr bringen, sobald ein Produkt die werkseigene Produktionskontrolle erfolgreich durchlaufen hat sowie über eine Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit durch eine benannte Stelle (notified body) verfügt. |
Wichtige Normen für Branschutztüren sind
Besuchen Sie unsere Ausstellung und erfahren Sie mehr zu Brandschutztüren & Brandschutzabschlüssen. |

Jetzt mehr erfahren
Einfach gute Lösungen für Ihr Metallbauprojekt. Beratung anfordern und einen Beratungstermin vereinbaren.
Gerne auch virtuell mit Zoom, WhatsApp oder Threema Videoanruf.
| Reichmuth & Rüegg AG Impressum / Datenschutzerklärung / AGB
|