BrandschutzmassnahmenBranschutzmassnahmen frühzeitig zu klären und zu planen spart Kosten, Zeit und Nerven beim Planungsprozess des Bauvorhabens. Gemeinde ist erster AnsprechpartnerBrandschutzmassnahmen dienen dem Schutz der Nutzer von Gebäuden, dem Wert von Eigentum und der Kontinuität von Aktivitäten (Business Continuity). Der Brandschutz in der Schweiz basiert auf den Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungsanstalten (VKF). Erster Ansprechpartner beim Vollzug zu Themen von Brandschutz bei Büro-, Gewerbe- und Wohnbauten sowie landwirtschaftlichen Bauten ist die Gemeindefeuerpolizei der Standortgemeinde, respektive die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. GebäudeversicherungBei Bauten mit erhöhtem Brandrisiko legt meist die Gebäudeversicherung des Kantons die Brandschutzmassnahmen fest und führt periodische Kontrollen durch. Sie überwacht und unterstützt den Vollzug der Gemeinden und erteilt Bewilligungen für Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Blitzschutzsysteme, usw.
Planung von BrandschutzmassnahmenDer Brandschutz spielt eine wichtige Rolle bei der Planung und Durchführung von Projekten. Die Qualitätssicherung im Brandschutz sorgt dafür, dass die baulichen und technischen Brandschutzmassnahmen korrekt umgesetzt werden und die Betriebsbereitschaft eines Gebäudes gewährleistet ist. Oft sind die Zuständigkeiten und Schnittstellen nicht klar, was zu Projektunsicherheit, Verzögerungen und unvorhergesehenen Ereignissen führt. Eine Umsetzung von Brandschutzvorschriften ist dann unter Umständen mit Mehrkosten verbunden.
Projektorganisation - BrandschutzEine Projektorganisation zur Planung von Brandschutzlösungen könnte folgendermassen gestaltet werden: Grafik erstellt von Gebäudeversicherung Zürich
Auflistung der Tätigkeiten im Planungsprozess BrandschutzDer Prozess gliedert sich in fünf Stufen.
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